Unser Leistungsspektrum

Hier finden Sie einen Überblick der angebotenen Leistungen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich melden.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen

 

Sie dienen dem Schutz des Patienten vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen bedingt durch die Arbeit. Wir führen alle in der  Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) verpflichtend und freiwillig anzubietenden Untersuchungen durch.

 

Arbeitsmedizinische Eignunsuntersuchung

 

Sie sollen einen Überblick darüber geben, ob ein Mitarbeiter gesundheitlich an dem jeweiligen Arbeitsplatz ohne Gefährdung eingesetzt werden kann. Auch hier bieten wir die gängigen Untersuchungen an. Da es aber Untersuchungen gibt, die eine spezielle Ermächtigung benötigen, fragen sie bitte vor der Terminvereinbarung nochmals nach, ob diese in der Praxis vorliegt.

Beispiele:

  • Eignungsuntersuchungen (G 25, G 41)
  • Strahlenschutzuntersuchungen
  • Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV)
  • Sportbootführerschein
  • Verbeamtungsuntersuchung

 

Arbeitsmedizinische Betreuung

Arbeitsmedizin besteht nicht nur aus der Untersuchung und Beratung der Mitarbeiter, auch die vorgeschriebene Betreuung Ihres Betriebes nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) führen wir durch. Je nach Mitarbeiteranzahl kann dies als sogenannte Kleinstunternehmerbetreung, Grund- und Anlassbezogene Betreuung oder als Komplette Betreuung angeboten werden.

 

Informationen hierüber, welche Form für Ihren Betrieb in Frage kommt, finden Sie in der DGUV 2 Ihrer Berufsgenossenschaft. (Grundbetreuung und Betriebsspezifische Betreuung)

Auch hierzu berate ich sie gerne ausführlich.

 

Außerdem bieten wir die folgenden Leistungen an:

Untersuchungen für die Verbeamtung::

Sie wurden  aufgefordert eine Untersuchung nachzuweisen.Den Termin können Sie gerne auch online vereinbaren unter dem Stichwort "Verbeamtung".  Bitte geben Sie in der Praxis an, ob sie zusätzlich eine Masernbescheinigung benötigen.

 

BEM/ Betriebliches Eingliederungsmanagement:

(auch ohne Betreuungsvertrag möglich)

Ihr Mitarbeiter war in Summe über 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten erkrankt? Dann müssen Sie ein BEM anbieten. Dies dient dazu, eventuelle arbeitsplatzbedingte Belastungen der Gesundheit zu erkennen und eine Lösung für den Mitarbeiter und die Firma zu finden.

Ein solches Vorgehen ist gesetzlich vorgeschrieben und muss dokumentiert werden. 

 

Beurteilung der Einsatzfähigkeit im Rahmen der Schwangerschaft und Stillzeit:

Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber das ungeborene Kind und die Mutter zu schützen. Ich berate sie als Mitarbeiterin, aber auch den Arbeitgeber bei Fragen rund um dieses Thema.

 

Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz:

Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber das ungeborene Kind und die Mutter zu schützen. Sowohl für die Schweiz, als auch für Deutschland erstelle ich Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung.

 

SUVA Untersuchungen:

Sie wurden von der SUVA aufgefordert eine Untersuchung nachzuweisen. Bitte melden Sie sich per Mail oder Telefon, damit wir einen ausreichend langen Termin erstellen können.

 

Reisemedizinische Beratung:

Sie reisen in ein Land und möchten über die gesundheitlichen Gefahren aufgeklärt werden? Sie versenden Mitarbeiter ins Ausland?

Dann bieten wir Ihnen eine reisemedizinische Beratung an.

 

Impfberatung:

Bei Ihrer Tätigkeit kommen Sie mit Viren und Bakterien in Berührung? Sie wissen nicht, gegen was Sie geimpft sind? Bringen Sie Ihren Impfausweis mit, wenn vorhanden, und wir überprüfen, welche Impfungen sinnvoll und notwendig sind.

 

Masernbescheinigung:

Hier beraten wir den Arbeitgeber und stellen auch diese Bescheinigungen für die Mitarbeiter aus.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes müssen Mitarbeiter und Kunden in ausgewählten Bereichen (zum Beispiel im Krankenhaus, im Rahmen der Ausbildung der Generalistik, in einer Kita etc.) bis zu einem gewissen Alter einmalig den Nachweis einer ausreichenden Masernimpfung erbringen.

Dafür kommen Sie mit dem Impfausweis vorbei und wir prüfen diesen.

Sie finden den Impfausweis nicht mehr? Dann können wir den Schutz gegen Masern auch im Blut nachweisen.

Sie müssen als Arbeitgeber viele Mitarbeiter bzgl. der Masern überprüfen? Ich berate und schule Sie, dass Sie dies auch selber durchführen können.

 

Gutachten:

Sie müssen einen medizinischen Sachverhalt vor Gericht nachweisen?

Wir erstellen solche Gutachten auf Anforderung der Gerichte.

 

Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung:

 

Verkehrsmedizinische Gutachten:

Sie wurden von der Führerscheinstelle aufgefordert ein medizinisches Gutachten nachweisen.

Bitte reichen Sie die Fragen bei der Anmeldung mit ein. Sonst kann das Gutachten nicht erstellt werden.

 

Jugendschutzuntersuchung:

Sie sind unter 18 und möchten eine Ausbildung beginnen? Dann benötigen Sie eine Jugendschutzuntersuchung. Meist übernimmt der Hausarzt diese Untersuchung. Falls sie die Untersuchung bei uns durchführen lassen wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig hierfür an.

 

 

Sollten Sie eine spezielle Anfrage haben, melden Sie sich gerne.

Ich prüfe, ob diese Leistung erbracht werden kann.